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   BVerwG, 20.06.1969 - VIII B 1.69   

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BVerwG, 20.06.1969 - VIII B 1.69 (https://dejure.org/1969,1783)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.1969 - VIII B 1.69 (https://dejure.org/1969,1783)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 1969 - VIII B 1.69 (https://dejure.org/1969,1783)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grenzen der Überprüfung abschließend geregelter Wiedergutmachungsansprüche - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1969 - VIII B 1.69
    Das Recht auf Gehör (Art. 103 GG) kann schon deshalb nicht verletzt sein, weil der Kläger nicht zur mündlichen Verhandlung erschienen ist und nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, sich das ihm angeblich versagte rechtliche Gehör zu erkämpfen (§ 295 ZPO i.V.m. § 173 VwGO; vgl. BVerwGE 19, 231).
  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1969 - VIII B 1.69
    Mit der Behauptung, daß eine "starke Vermutung" für die "Befangenheit" der Richter spreche, die im Berufungsverfahren entschieden haben, wird ein absoluter Revisionsgrund im Sinne von § 133 Nr. 2 VwGO geltend gemacht; mit einer solchen Rüge kann zwar die zulassungsfreie Revision eingelegt, nicht aber die Zulassung der Revision im Beschwerdeverfahren erstritten werden (BVerwGE 12, 107).
  • BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 125.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1969 - VIII B 1.69
    Eine das Wiedergutmachungsrecht betreffende Entscheidung (BVerwGE 24, 115) zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Antragsteller nach einem abgeschlossenen Verfahren eine erneute Wiedergutmachungsentscheidung beanspruchen kann, enthält dazu nähere Ausführungen.
  • BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 44.66

    Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile bei unveränderter Sachlage und Rechtslage

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1969 - VIII B 1.69
    In der Beschwerdeschrift heißt es, das Urteil beruhe auf Abweichung von dem Urteil vom 29. Juni 1967 - BVerwG VIII C 44.66 - (Buchholz BVerwG 310, § 121 Nr. 26 = MDR 1968, 498 = DVBl. 1968, 659); das ist unrichtig: Dieses einen Flüchtlingsfall betreffende Urteil enthält unter Zusammenfassung der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Grundsätze den Satz, die Rechtskraftbindung (§ 121 VwGO) entfalle nur bei einer Änderung der Sach- und Rechtslage nach dem im Vorprozeß ergangenen Urteil, und kurz darauf den weiteren Satz, daß in anderen Fällen die Berücksichtigung von Gründen der materiellen Gerechtigkeit als Anspruchsgrundlage ausfalle.
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